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Strukturreform 2000

Strukturreform 2000 - Hintergrundinformationen

Kurzfassung des Eckpunktepapiers

Kurzfassung
Warum wir die Strukturen der gesundheitlichen Versorgung verändern müssen

Erläuterungen zu den Eckpunkten vereinbart zwischen den
Arbeitskreisen "Gesundheit" der Bundestagsfraktionen
von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
und dem Bundesministerium für Gesundheit

Stand: 08. März 1999



Die Versicherten und Patienten haben in den bisherigen Diskussionen über Veränderungen im Gesundheitswesen kaum eine Rolle gespielt. Jetzt stehen sie bei der Strukturveränderung der gesundheitlichen Versorgung erstmals im Mittelpunkt. Mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit dient ihren Interessen nach einer bedarfsgerechten medizinischen und pflegerischen Versorgung. Ihre Rechte werden gestärkt, und ihre Information wird verbessert. Nur informierte und aufgeklärte Versicherte und Patienten können ihre Gesundheit fördern und sind in der Lage, die Einrichtungen des Gesundheitssystems sinnvoll zu nutzen.

Gestiegenen Anforderungen an die gesetzliche Krankenversicherung hat die Entwicklung der Leistungsausgaben Rechnung getragen und wird dies auch weiterhin tun. Die Leistungsausgaben sind gewaltig gewachsen, von rd. 180 Mrd. DM 1991 auf rd. 250 Mrd. DM 1998. Sie werden auch künftig bei stabilen Beitragssätzen wachsen, weil die der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung stehenden Finanzmittel entsprechend der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen durch die Erhöhung der Löhne und Gehälter steigen.

Vor allem aber verbergen sich unter den Leistungsausgaben von rd. 250 Mrd. DM noch reichlich Unwirtschaftlichkeit und Verschwendung. Es ist die erste Pflicht und Schuldigkeit, erst diese Reserven zu bemühen, bevor an die Erschließung neuer Finanzquellen auch nur gedacht wird. In dieser Verantwortung für einen effizienten Mitteleinsatz stehen alle Akteure in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch die Leistungserbringer.

Deshalb geht es bei der Strukturveränderung der gesundheitlichen Versorgung darum, mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit durchzusetzen, nicht aber um Leistungsabbau oder die Beschaffung von zusätzlichen Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung.

Mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit bei stabiler Entwicklung der Finanzen, das sind die Aufgaben, denen sich die Politik stellt. Mit der Veränderung der Strukturen in der gesundheitlichen Versorgung wird Unwirtschaftlichkeit beseitigt, werden Kooperation und Integration der unterschiedlichen Leistungsbereiche hergestellt, wird durchgängig nachprüfbare Qualität im medizinischen und pflegerischen Geschehen durchgesetzt und werden die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert.

Die Bausteine dazu sind:

Die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung - integrierende Versorgungsverträge:
Im Interesse der Patientinnen und Patienten muß die Versorgung so organisiert werden, dass sie sich an den Versorgungsbedürfnissen der Kranken ausrichtet und nicht an bestehenden Strukturen. Dazu gehört die Integration zwischen Haus- und Fachärzten, zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern und zwischen dem ambulanten und stationären Bereich.

Die Krankenkassen erhalten die gesetzliche Möglichkeit, Verträge mit einzelnen ambulanten Leistungserbringern bzw. Gruppen von Leistungserbringern und Krankenhäusern abzuschlies-sen, die solche integrierten Versorgungsformen als einheitliche und gemeinsame Regelversorgung anbieten.

Der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung dient auch die Möglichkeit, dass Krankenhäuser in eingeschränktem Umfang zur Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung zugelassen werden. Dem entspricht die Möglichkeit, dass Vertragsärzte in begrenztem Umfang Versicherte sowohl ambulant als auch kurzstationär zur Sicherung der Behandlung im Krankenhaus betreuen können.

Ambulant vor stationär ist im Interesse der Patientinnen und Patienten. Um diesen Grundsatz konsequenter umzusetzen, wird ein Katalog ambulant durchführbarer Eingriffe durch die gemeinsame Selbstverwaltung erarbeitet werden. Es wird ein einheitliches Preissystem für solche Eingriffe geben - unabhängig davon, ob sie vom Vertragsarzt oder vom Krankenhaus ambulant durchgeführt werden.

In Zukunft wird die Anschaffung und gemeinsame Nutzung von medizinischen Großgeräten im Rahmen einer Großgeräteplanung zwischen dem stationären und ambulanten Bereich abgestimmt werden, um Überkapazitäten abzubauen und die Verschwendung durch die Anschaffung überflüssiger, teurer Geräte zu verhindern.

Die Stärkung der hausärztlichen Versorgung:
Um sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten "zur richtigen Zeit am richtigen Ort" behandelt werden, bedarf es eines kompetenten "Lotsen", der nicht nur die Betreuung durch geeignete ärztliche und nichtärztliche Spezialisten organisiert und koordiniert, sondern auch in der Lage ist, die häufigen Alltagsbeschwerden der Menschen und die verbreiteten Krankheiten effizient zu behandeln.

Dazu gehört insbesondere eine verbesserte Kommunikation zwischen dem Hausarzt des Patienten und den an der Behandlung beteiligten Fachärzten, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen der medizinischen Versorgung durch z.B. zeitnahe Übermittlung von Befunden und Berichten.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben eine angemessene Finanzierung der hausärztlichen Versorgung durch einen eigenen Honoraranteil sicherzustellen und für den Honorarverteilungsmaßstab das Einvernehmen mit den Kassen herzustellen. Für die hausärztliche Versorgung werden eigenständige Vergütungsformen vereinbart.

Stärkere Orientierung auf Prävention, bedarfsgerechte Behandlung und Qualitätssicherung in der zahnmedizinischen Versorgung:
Die Rahmenbedingungen für eine bevölkerungsweite Prävention, vor allem auch in Form der Gruppenprophylaxe, sowie für eine an der Prävention orientierte kurative Versorgung werden verbessert. Die Erfolge intensiver Prävention steigern die Mundgesundheit, senken den kurativen Behandlungsbedarf und erfordern eine die bedarfsgerechte Versorgung fördernde Vergütungsordnung und entsprechende Rahmenbedingungen wie z.B. eine effektive Qualitätssicherung.

Die zahnmedizinische Versorgung ist heute von der prothetisch orientierten Behandlungsweise des Zahnarztes geprägt. Es kommt deshalb darauf an, einen klaren und verbindlichen Leistungskatalog zu erstellen, der auch die Möglichkeit bietet, den medizinischen Fortschritt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen. Der Bundesausschuß der Zahnärzte und Krankenkassen hat in Zukunft verstärkt externen Sachverstand (Epidemiologie, Sozialmedizin, Fachwissenschaften der Zahnmedizin) einzubeziehen, um den Leistungsrahmen in Richtlinien und die Bewertungsmaßstäbe zur Vergütung festzulegen sowie die Rahmenbedingungen von Prävention und Qualitätssicherung zu erarbeiten.

Im gegenwärtigen Vergütungssystem werden Zahnersatz und Kieferorthopädie überbewertet, zahnerhaltende Leistungen jedoch unterbewertet und wichtige präventive Leistungen zu wenig berücksichtigt. Der von der gemeinsamen Selbstverwaltung der Krankenkassen und Vertragszahnärzte zu bestimmende Bewertungsmaßstab für zahnmedizinische Leistungen muß entsprechend verändert werden.

Regelungen, nach denen die Versicherten die Mehrkosten einer aufwendigeren Versorgung zu tragen haben, bewirken eine Fehlsteuerung der zahnmedizinischen Versorgung, da nicht ausschließlich die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten sondern auch betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte das Behandlungsgeschehen bestimmen. Anreize für die Übernahme des zahnmedizinischen Fortschritts in den Leistungskatalog durch den Bundesausschuß entfallen. Die Patientinnen und Patienten werden zudem mit hohen privaten Abrechnungen belastet. Deshalb wird nach alternativen Regelungen gesucht, die diese Fehlentwicklung vermeiden.

Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung:
Mit über 45.000 Arzneimitteln stehen wir in der Arzneimittelvielfalt international an der Spitze. Tausende von diesen Arzneimitteln sind auf Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit nicht hinreichend überprüft. Unübersichtlichkeit ist eine Ursache für Arzneimittelverschwendung und wird durch eine Positivliste beendet werden. Eine solche Positivliste gibt dem einzelnen Arzt ein wirksames Instrument zur rationalen Arzneimitteltherapie an die Hand.

Es bedarf transparenter Hilfen für die Vereinbarungen von Arznei- und Heilmittelbudgets zwischen den Krankenkassen und den Ärzten, damit eine konsequentere Orientierung an den Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit erfolgt. Am besten eignet sich dafür eine Orientierung an den Versorgungsregionen, in denen in den vergangenen Jahren eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung gewährleistet wurde (Prinzip des Benchmarking).

Es wird geprüft, ob die Zuzahlungen der Versicherten in Zukunft nach medizinischen Kriterien beitragssatzneutral differenziert werden können. Das Recht der Krankenkassen zur Information über Arzneimittel wird gestärkt.

Zum Preismanagement der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arzneimitteln wird das System der Festbeträge auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt.

Durch die Abgabe von Reimport-Arzneimitteln, die verbindlich zu regeln ist, entfaltet sich ein zusätzlicher Druck auf die Preise.

Bedarfsgerechte Investitionen und leistungsgerechte Vergütung im stationären Bereich:
In Zukunft sollen die Länder und die Krankenkassen gemeinsam die Rahmenplanung vornehmen. Die Krankenkassen werden die Investitionskosten übernehmen (monistische Finanzierung). Das kann allerdings nur schrittweise geschehen, damit die Krankenkassen finanziell nicht überfordert werden. Der bereits im Jahr 1997 vollzogene erste Schritt, die Übernahme der Instandhaltungskosten für Krankenhausgebäude, bleibt bestehen, weil sonst die Substanz mancher Krankenhäuser ernsthaft in Gefahr wäre. In einem zweiten Schritt übernehmen die Krankenkassen die Finanzierung der pauschalen Fördermittel z.B. für Geräte und Ausstattungen von den Ländern.

Auch im Krankenhaus muß es durchgängig zu einer leistungsgerechten Vergütung kommen. Das ist heute immer noch überwiegend nicht der Fall. Dies führt dazu, dass bei gleichen Leistungen/Behandlungen, die in verschiedenen Krankenhäusern erbracht werden, unterschiedlich mit den Krankenkassen abgerechnet wird. Deshalb muß ein pauschaliertes Preissystem entwickelt werden, das die leistungsgerechte Mittelverteilung für den gesamten stationären Behandlungsablauf sicherstellt.

Stärkung von Gesundheitsförderung und Selbsthilfe:
Die Förderung der Gesundheit und die Verhütung von Krankheiten sind unverzichtbar für ein modernes Gesundheitssystem. Ein wesentlicher Faktor sind die Selbsthilfeorganisationen, deren Integration in das Gesundheitssystem längst überfällig ist. Deshalb muß es zur gesetzlichen Aufgabe der Krankenkassen gehören, entsprechende Maßnahmen einschließlich der Selbsthilfe zu finanzieren.

Die Aufgaben zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung sind durch geeignete Vorschriften, z.B. durch einen festzusetzenden Pauschalbetrag pro Versicherten, sicherzustellen. Auch in die betriebliche Gesundheitsförderung werden die Krankenkassen wieder stärker einbezogen. Unfall- und Krankenversicherung werden stärker zusammenarbeiten. Die Spitzenverbände der Krankenkassen werden gemeinsam und einheitlich Kriterien für qualitativ ausgerichtete Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention vereinbaren.

Förderung der Rehabilitation:
Die Rehabilitation ist ein neuer Schwerpunkt in der gesundheitlichen Versorgung, wobei der Grundsatz gilt: "Rehabilitation vor Rente und Rehabilitation vor Pflege". Dazu ist die Vernetzung präventiver, akuter und rehabilitativer Therapieformen sicherzustellen.

Um diese Ziele zu erreichen, muß der Bereich der Rehabilitation von dem der Kuren klar abgegrenzt werden. Hinzukommen u.a. die Flexibilisierung der Dauer von Rehabilitationsmaßnahmen, die Qualifizierung von Ärzten im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung zur besseren Bestimmung und Nutzung von Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Absenkung von Zuzahlungen. Diese Maßnahmen werden schrittweise umgesetzt.

Verbesserung der Qualität der gesundheitlichen Versorgung:
Qualitätssichernde Maßnahmen werden mehr als bisher in der gesundheitlichen Versorgung etabliert. Das nützt den Patientinnen und Patienten und trägt auch zu einem effizienten Einsatz der Ressourcen bei. Dies kommt der gesundheitlichen Versorgung zugute, während die bisherigen Reformen mit ihrer einseitigen Orientierung auf Kostensenkung die Qualität weitgehend unberücksichtigt ließen.

Die Ergebnisse der Qualitätsmaßnahmen sollen regelmäßig öffentlich gemacht werden und in die Information und Beratung der Versicherten und Patienten einfließen.

Erweiterung von Patientenrechten und Patientenschutz:
Das deutsche Gesundheitswesen ist einseitig auf Leistungserbringer und Kostenträger ausgerichtet. Patientinnen und Patienten tauchen meist als Objekte der Fürsorge auf. Der Patientenschutz muß besser verankert und eine umfassende Information und Aufklärung rechtlich abgesichert werden.

Zudem bedürfen die Versicherten unabhängiger Anlaufstellen und Beratungseinrichtungen. Auch hier müssen sich die Krankenkassen engagieren. Der Medizinische Dienst sollte auch direkt Versicherte beraten. Die Krankenkassen sollen Versicherte bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen unterstützen.

Verbesserung der Datentransparenz und Datengrundlagen zur Steuerung der gesetzlichen Krankenversicherung:
Die Konkretisierung der kassenartenübergreifenden Zusammenführung der Daten führt dazu, dass diese zur Steuerung des Leistungsgeschehens besser genutzt werden können und sich die Transparenz erhöht.

Dadurch verbessert sich auch die Gesundheitsberichterstattung, deren grundsätzlicher Wert sowohl für die Bundesebene wie für eine regionale Gesundheitspolitik der Länder und Gemeinden unbestritten ist.

Insgesamt muß dabei dem Datenschutz uneingeschränkt Rechnung getragen werden.

Stärkung der Selbstverwaltung:
Die vertragsärztliche Selbstverwaltung muß sich auf hauptamtliche Strukturen umorientieren so wie die gesetzlichen Krankenkassen dies bereits getan haben. Es wird verbindlich das Verhältniswahlrecht eingeführt, damit alle maßgeblichen Interessengruppen die Möglichkeit haben, entsprechende Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane zu entsenden.

Die heutigen Bundesauschüsse bestehen ausschließlich aus Vertretern der Vertragsärzte und der Krankenkassen. Künftig werden auch Vertreterinnen und Vertreter von nichtärztlichen Berufen in sie betreffende Entscheidungen eingebunden werden.

Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung:
Der PKV Standardtarif wird z.B. durch Absenken der Altersgrenze von 65 auf 55 Jahre ausgebaut, damit so unzumutbare Prämienbelastungen für Privatversicherte svermieden werden können.

Zum Schutz der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Grundsatz "einmal privat, immer privat" konsequent verwirklicht.

Abbau der ambulanten Überversorgung/Bedarfsplanung:
Da das Versorgungsangebot die Nachfrage nach medizinischen Leistungen erheblich beeinflußt, werden geeignete Maßnahmen entwickelt, die dieser Tendenz entgegenwirken. Darüber hinaus wird den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit eingeräumt, Vertragsarztpraxen in überversorgten Regionen bei Praxisaufgabe gegen eine am Verkehrswert bemessene Entschädigung zu schließen und Facharztsitze in solche für Hausärzte umzuwandeln.

Mehr Beitragsgerechtigkeit für Bezieher einer geringen Rente:
Die Benachteiligung freiwillig versicherter Rentnerinnen und Rentner mit einer geringen Rente gegenüber pflichtversicherten wird durch eine beitragsrechtliche Änderung beseitigt.

Stabilisierung der Beitragssätze und Erleichterung der sektorübergreifenden Versorgung durch ein Globalbudget:
Die Finanzen müssen dahin gelenkt werden, wo sie für die gesundheitliche Versorgung am sinnvollsten eingesetzt werden. Würde man lediglich zusätzliche Einnahmequellen schaffen, würden diese Fehlsteuerungen sich weiter verschärfen. Die heute starr getrennten Ausgabensummen für die beiden großen Leistungsbereiche der ambulanten und stationären Versorgung verhindern einen flexiblen und rationellen Mitteleinsatz. Sie produzieren Unwirtschaftlichkeiten, die nicht länger hinzunehmen sind.

In Zukunft werden deshalb die Krankenkassen und ihre Verbände über den Einsatz des insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzvolumens mit den jeweiligen Leistungserbringern verhandeln. Ausgangspunkt für die Verhandlungen muß dabei die Frage sein, was zur medizinischen Versorgung notwendig ist und nicht die Erstattung der von den jeweiligen Leistungserbringern produzierten Kosten.

Das der Kassenseite zur Verfügung stehende Finanzvolumen ist das Globalbudget. Es setzt sich zusammen aus den Ausgaben für die neu eingeführten integrierenden Versorgungsformen, die Gesamtvergütung für die Vertragsärzte (eingeschlossen ist wie bisher ein Arznei- und Heilmittelbudget) und die von den Krankenkassen auf Landesebene zu vereinbarende Gesamtvergütung für die Krankenhäuser. Die Kassenseite hat das Verhältnis dieser Ausgaben landesweit und regional auszuhandeln.

Mit einer solchen globalen Finanzsteuerung, verbunden mit den Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität, können die Beitragssätze stabil bleiben. Deshalb haben die Beteiligten darauf zu achten, dass die Steigerungsrate der Ausgaben nicht den Zuwachs bei den beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigt. Dies ist die entscheidende Voraussetzung für Beitragssatzstabilität.
Auf diese Weise werden Belastungen für Versicherte verhindert, und es wird dafür gesorgt, dass die Lohnnebenkosten sich nicht wegen steigender Beitragssätze erhöhen. Damit leistet die gesetzliche Krankenversicherung einen wesentlichen Beitrag zum Bündnis für Arbeit.
Verantwortlich für die Beitragssatzstabilität sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit