Strukturreform 2000 - Hintergrundinformationen
Kurzfassung des Eckpunktepapiers
Kurzfassung
Warum wir die Strukturen der gesundheitlichen Versorgung verändern müssen
Erläuterungen zu den Eckpunkten vereinbart zwischen den
Arbeitskreisen "Gesundheit" der Bundestagsfraktionen
von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
und dem Bundesministerium für Gesundheit
Stand: 08. März 1999
Die Versicherten und Patienten haben in den bisherigen Diskussionen
über Veränderungen im Gesundheitswesen kaum eine Rolle gespielt.
Jetzt stehen sie bei der Strukturveränderung der gesundheitlichen
Versorgung erstmals im Mittelpunkt. Mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit
dient ihren Interessen nach einer bedarfsgerechten medizinischen und pflegerischen
Versorgung. Ihre Rechte werden gestärkt, und ihre Information wird
verbessert. Nur informierte und aufgeklärte Versicherte und Patienten
können ihre Gesundheit fördern und sind in der Lage, die Einrichtungen
des Gesundheitssystems sinnvoll zu nutzen.
Gestiegenen Anforderungen an die gesetzliche Krankenversicherung hat
die Entwicklung der Leistungsausgaben Rechnung getragen und wird dies auch
weiterhin tun. Die Leistungsausgaben sind gewaltig gewachsen, von rd. 180
Mrd. DM 1991 auf rd. 250 Mrd. DM 1998. Sie werden auch künftig bei
stabilen Beitragssätzen wachsen, weil die der gesetzlichen Krankenversicherung
zur Verfügung stehenden Finanzmittel entsprechend der Entwicklung
der beitragspflichtigen Einnahmen durch die Erhöhung der Löhne
und Gehälter steigen.
Vor allem aber verbergen sich unter den Leistungsausgaben von rd. 250
Mrd. DM noch reichlich Unwirtschaftlichkeit und Verschwendung. Es ist die
erste Pflicht und Schuldigkeit, erst diese Reserven zu bemühen, bevor
an die Erschließung neuer Finanzquellen auch nur gedacht wird. In
dieser Verantwortung für einen effizienten Mitteleinsatz stehen alle
Akteure in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch die Leistungserbringer.
Deshalb geht es bei der Strukturveränderung der gesundheitlichen
Versorgung darum, mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit durchzusetzen,
nicht aber um Leistungsabbau oder die Beschaffung von zusätzlichen
Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung.
Mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit bei stabiler Entwicklung
der Finanzen, das sind die Aufgaben, denen sich die Politik stellt. Mit
der Veränderung der Strukturen in der gesundheitlichen Versorgung
wird Unwirtschaftlichkeit beseitigt, werden Kooperation und Integration
der unterschiedlichen Leistungsbereiche hergestellt, wird durchgängig
nachprüfbare Qualität im medizinischen und pflegerischen Geschehen
durchgesetzt und werden die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung
stabilisiert.
Die Bausteine dazu sind:
Die Verzahnung von ambulanter und stationärer
Versorgung - integrierende Versorgungsverträge:
Im Interesse der Patientinnen und Patienten muß die Versorgung
so organisiert werden, dass sie sich an den Versorgungsbedürfnissen
der Kranken ausrichtet und nicht an bestehenden Strukturen. Dazu gehört
die Integration zwischen Haus- und Fachärzten, zwischen ärztlichen
und nichtärztlichen Leistungserbringern und zwischen dem ambulanten
und stationären Bereich.
Die Krankenkassen erhalten die gesetzliche Möglichkeit, Verträge
mit einzelnen ambulanten Leistungserbringern bzw. Gruppen von Leistungserbringern
und Krankenhäusern abzuschlies-sen, die solche integrierten Versorgungsformen
als einheitliche und gemeinsame Regelversorgung anbieten.
Der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung dient
auch die Möglichkeit, dass Krankenhäuser in eingeschränktem
Umfang zur Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung zugelassen werden.
Dem entspricht die Möglichkeit, dass Vertragsärzte in begrenztem
Umfang Versicherte sowohl ambulant als auch kurzstationär zur Sicherung
der Behandlung im Krankenhaus betreuen können.
Ambulant vor stationär ist im Interesse der Patientinnen und Patienten.
Um diesen Grundsatz konsequenter umzusetzen, wird ein Katalog ambulant
durchführbarer Eingriffe durch die gemeinsame Selbstverwaltung erarbeitet
werden. Es wird ein einheitliches Preissystem für solche Eingriffe
geben - unabhängig davon, ob sie vom Vertragsarzt oder vom Krankenhaus
ambulant durchgeführt werden.
In Zukunft wird die Anschaffung und gemeinsame Nutzung von medizinischen
Großgeräten im Rahmen einer Großgeräteplanung zwischen
dem stationären und ambulanten Bereich abgestimmt werden, um Überkapazitäten
abzubauen und die Verschwendung durch die Anschaffung überflüssiger,
teurer Geräte zu verhindern.
Die Stärkung der hausärztlichen Versorgung:
Um sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten "zur richtigen
Zeit am richtigen Ort" behandelt werden, bedarf es eines kompetenten "Lotsen",
der nicht nur die Betreuung durch geeignete ärztliche und nichtärztliche
Spezialisten organisiert und koordiniert, sondern auch in der Lage ist,
die häufigen Alltagsbeschwerden der Menschen und die verbreiteten
Krankheiten effizient zu behandeln.
Dazu gehört insbesondere eine verbesserte Kommunikation zwischen
dem Hausarzt des Patienten und den an der Behandlung beteiligten Fachärzten,
Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen der medizinischen Versorgung
durch z.B. zeitnahe Übermittlung von Befunden und Berichten.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben eine angemessene Finanzierung
der hausärztlichen Versorgung durch einen eigenen Honoraranteil sicherzustellen
und für den Honorarverteilungsmaßstab das Einvernehmen mit den
Kassen herzustellen. Für die hausärztliche Versorgung werden
eigenständige Vergütungsformen vereinbart.
Stärkere Orientierung auf Prävention,
bedarfsgerechte Behandlung und Qualitätssicherung in der zahnmedizinischen
Versorgung:
Die Rahmenbedingungen für eine bevölkerungsweite Prävention,
vor allem auch in Form der Gruppenprophylaxe, sowie für eine an der
Prävention orientierte kurative Versorgung werden verbessert. Die
Erfolge intensiver Prävention steigern die Mundgesundheit, senken
den kurativen Behandlungsbedarf und erfordern eine die bedarfsgerechte
Versorgung fördernde Vergütungsordnung und entsprechende Rahmenbedingungen
wie z.B. eine effektive Qualitätssicherung.
Die zahnmedizinische Versorgung ist heute von der prothetisch orientierten
Behandlungsweise des Zahnarztes geprägt. Es kommt deshalb darauf an,
einen klaren und verbindlichen Leistungskatalog zu erstellen, der auch
die Möglichkeit bietet, den medizinischen Fortschritt im Rahmen der
gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen. Der Bundesausschuß
der Zahnärzte und Krankenkassen hat in Zukunft verstärkt externen
Sachverstand (Epidemiologie, Sozialmedizin, Fachwissenschaften der Zahnmedizin)
einzubeziehen, um den Leistungsrahmen in Richtlinien und die Bewertungsmaßstäbe
zur Vergütung festzulegen sowie die Rahmenbedingungen von Prävention
und Qualitätssicherung zu erarbeiten.
Im gegenwärtigen Vergütungssystem werden Zahnersatz und Kieferorthopädie
überbewertet, zahnerhaltende Leistungen jedoch unterbewertet und wichtige
präventive Leistungen zu wenig berücksichtigt. Der von der gemeinsamen
Selbstverwaltung der Krankenkassen und Vertragszahnärzte zu bestimmende
Bewertungsmaßstab für zahnmedizinische Leistungen muß
entsprechend verändert werden.
Regelungen, nach denen die Versicherten die Mehrkosten einer aufwendigeren
Versorgung zu tragen haben, bewirken eine Fehlsteuerung der zahnmedizinischen
Versorgung, da nicht ausschließlich die Bedürfnisse der Patientinnen
und Patienten sondern auch betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte das Behandlungsgeschehen
bestimmen. Anreize für die Übernahme des zahnmedizinischen Fortschritts
in den Leistungskatalog durch den Bundesausschuß entfallen. Die Patientinnen
und Patienten werden zudem mit hohen privaten Abrechnungen belastet. Deshalb
wird nach alternativen Regelungen gesucht, die diese Fehlentwicklung vermeiden.
Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung:
Mit über 45.000 Arzneimitteln stehen wir in der Arzneimittelvielfalt
international an der Spitze. Tausende von diesen Arzneimitteln sind auf
Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit nicht hinreichend überprüft.
Unübersichtlichkeit ist eine Ursache für Arzneimittelverschwendung
und wird durch eine Positivliste beendet werden. Eine solche Positivliste
gibt dem einzelnen Arzt ein wirksames Instrument zur rationalen Arzneimitteltherapie
an die Hand.
Es bedarf transparenter Hilfen für die Vereinbarungen von Arznei-
und Heilmittelbudgets zwischen den Krankenkassen und den Ärzten, damit
eine konsequentere Orientierung an den Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit
erfolgt. Am besten eignet sich dafür eine Orientierung an den Versorgungsregionen,
in denen in den vergangenen Jahren eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche
Versorgung gewährleistet wurde (Prinzip des Benchmarking).
Es wird geprüft, ob die Zuzahlungen der Versicherten in Zukunft
nach medizinischen Kriterien beitragssatzneutral differenziert werden können.
Das Recht der Krankenkassen zur Information über Arzneimittel wird
gestärkt.
Zum Preismanagement der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arzneimitteln
wird das System der Festbeträge auf eine sichere rechtliche Grundlage
gestellt.
Durch die Abgabe von Reimport-Arzneimitteln, die verbindlich zu regeln
ist, entfaltet sich ein zusätzlicher Druck auf die Preise.
Bedarfsgerechte Investitionen und leistungsgerechte
Vergütung im stationären Bereich:
In Zukunft sollen die Länder und die Krankenkassen gemeinsam die
Rahmenplanung vornehmen. Die Krankenkassen werden die Investitionskosten
übernehmen (monistische Finanzierung). Das kann allerdings nur schrittweise
geschehen, damit die Krankenkassen finanziell nicht überfordert werden.
Der bereits im Jahr 1997 vollzogene erste Schritt, die Übernahme der
Instandhaltungskosten für Krankenhausgebäude, bleibt bestehen,
weil sonst die Substanz mancher Krankenhäuser ernsthaft in Gefahr
wäre. In einem zweiten Schritt übernehmen die Krankenkassen die
Finanzierung der pauschalen Fördermittel z.B. für Geräte
und Ausstattungen von den Ländern.
Auch im Krankenhaus muß es durchgängig zu einer leistungsgerechten
Vergütung kommen. Das ist heute immer noch überwiegend nicht
der Fall. Dies führt dazu, dass bei gleichen Leistungen/Behandlungen,
die in verschiedenen Krankenhäusern erbracht werden, unterschiedlich
mit den Krankenkassen abgerechnet wird. Deshalb muß ein pauschaliertes
Preissystem entwickelt werden, das die leistungsgerechte Mittelverteilung
für den gesamten stationären Behandlungsablauf sicherstellt.
Stärkung von Gesundheitsförderung
und Selbsthilfe:
Die Förderung der Gesundheit und die Verhütung von Krankheiten
sind unverzichtbar für ein modernes Gesundheitssystem. Ein wesentlicher
Faktor sind die Selbsthilfeorganisationen, deren Integration in das Gesundheitssystem
längst überfällig ist. Deshalb muß es zur gesetzlichen
Aufgabe der Krankenkassen gehören, entsprechende Maßnahmen einschließlich
der Selbsthilfe zu finanzieren.
Die Aufgaben zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung
sind durch geeignete Vorschriften, z.B. durch einen festzusetzenden Pauschalbetrag
pro Versicherten, sicherzustellen. Auch in die betriebliche Gesundheitsförderung
werden die Krankenkassen wieder stärker einbezogen. Unfall- und Krankenversicherung
werden stärker zusammenarbeiten. Die Spitzenverbände der Krankenkassen
werden gemeinsam und einheitlich Kriterien für qualitativ ausgerichtete
Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention vereinbaren.
Förderung der Rehabilitation:
Die Rehabilitation ist ein neuer Schwerpunkt in der gesundheitlichen
Versorgung, wobei der Grundsatz gilt: "Rehabilitation vor Rente und Rehabilitation
vor Pflege". Dazu ist die Vernetzung präventiver, akuter und rehabilitativer
Therapieformen sicherzustellen.
Um diese Ziele zu erreichen, muß der Bereich der Rehabilitation
von dem der Kuren klar abgegrenzt werden. Hinzukommen u.a. die Flexibilisierung
der Dauer von Rehabilitationsmaßnahmen, die Qualifizierung von Ärzten
im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung zur besseren Bestimmung und Nutzung
von Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Absenkung von Zuzahlungen.
Diese Maßnahmen werden schrittweise umgesetzt.
Verbesserung der Qualität der gesundheitlichen
Versorgung:
Qualitätssichernde Maßnahmen werden mehr als bisher in der
gesundheitlichen Versorgung etabliert. Das nützt den Patientinnen
und Patienten und trägt auch zu einem effizienten Einsatz der Ressourcen
bei. Dies kommt der gesundheitlichen Versorgung zugute, während die
bisherigen Reformen mit ihrer einseitigen Orientierung auf Kostensenkung
die Qualität weitgehend unberücksichtigt ließen.
Die Ergebnisse der Qualitätsmaßnahmen sollen regelmäßig
öffentlich gemacht werden und in die Information und Beratung der
Versicherten und Patienten einfließen.
Erweiterung von Patientenrechten und Patientenschutz:
Das deutsche Gesundheitswesen ist einseitig auf Leistungserbringer
und Kostenträger ausgerichtet. Patientinnen und Patienten tauchen
meist als Objekte der Fürsorge auf. Der Patientenschutz muß
besser verankert und eine umfassende Information und Aufklärung rechtlich
abgesichert werden.
Zudem bedürfen die Versicherten unabhängiger Anlaufstellen
und Beratungseinrichtungen. Auch hier müssen sich die Krankenkassen
engagieren. Der Medizinische Dienst sollte auch direkt Versicherte beraten.
Die Krankenkassen sollen Versicherte bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen
unterstützen.
Verbesserung der Datentransparenz und Datengrundlagen
zur Steuerung der gesetzlichen Krankenversicherung:
Die Konkretisierung der kassenartenübergreifenden Zusammenführung der Daten führt
dazu, dass diese zur Steuerung des Leistungsgeschehens besser genutzt
werden können und sich die Transparenz erhöht.
Dadurch verbessert sich auch die Gesundheitsberichterstattung, deren
grundsätzlicher Wert sowohl für die Bundesebene wie für
eine regionale Gesundheitspolitik der Länder und Gemeinden unbestritten
ist.
Insgesamt muß dabei dem Datenschutz uneingeschränkt Rechnung
getragen werden.
Stärkung der Selbstverwaltung:
Die vertragsärztliche Selbstverwaltung muß sich auf hauptamtliche
Strukturen umorientieren so wie die gesetzlichen Krankenkassen dies bereits
getan haben. Es wird verbindlich das Verhältniswahlrecht eingeführt,
damit alle maßgeblichen Interessengruppen die Möglichkeit haben,
entsprechende Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane zu entsenden.
Die heutigen Bundesauschüsse bestehen ausschließlich aus
Vertretern der Vertragsärzte und der Krankenkassen. Künftig werden
auch Vertreterinnen und Vertreter von nichtärztlichen Berufen in sie
betreffende Entscheidungen eingebunden werden.
Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen
gesetzlicher und privater Krankenversicherung:
Der PKV Standardtarif wird z.B. durch Absenken der Altersgrenze von
65 auf 55 Jahre ausgebaut, damit so unzumutbare Prämienbelastungen
für Privatversicherte svermieden werden können.
Zum Schutz der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung
wird der Grundsatz "einmal privat, immer privat" konsequent verwirklicht.
Abbau der ambulanten Überversorgung/Bedarfsplanung:
Da das Versorgungsangebot die Nachfrage nach medizinischen Leistungen
erheblich beeinflußt, werden geeignete Maßnahmen entwickelt,
die dieser Tendenz entgegenwirken. Darüber hinaus wird den Krankenkassen
und den Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit eingeräumt,
Vertragsarztpraxen in überversorgten Regionen bei Praxisaufgabe gegen
eine am Verkehrswert bemessene Entschädigung zu schließen und
Facharztsitze in solche für Hausärzte umzuwandeln.
Mehr Beitragsgerechtigkeit für Bezieher
einer geringen Rente:
Die Benachteiligung freiwillig versicherter Rentnerinnen und
Rentner mit einer geringen Rente gegenüber pflichtversicherten wird
durch eine beitragsrechtliche Änderung beseitigt.
Stabilisierung der Beitragssätze und Erleichterung
der sektorübergreifenden Versorgung durch ein Globalbudget:
Die Finanzen müssen dahin gelenkt werden, wo sie für die
gesundheitliche Versorgung am sinnvollsten eingesetzt werden. Würde
man lediglich zusätzliche Einnahmequellen schaffen, würden diese
Fehlsteuerungen sich weiter verschärfen. Die heute starr getrennten
Ausgabensummen für die beiden großen Leistungsbereiche der ambulanten
und stationären Versorgung verhindern einen flexiblen und rationellen
Mitteleinsatz. Sie produzieren Unwirtschaftlichkeiten, die nicht länger
hinzunehmen sind.
In Zukunft werden deshalb die Krankenkassen und ihre Verbände über
den Einsatz des insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzvolumens mit
den jeweiligen Leistungserbringern verhandeln. Ausgangspunkt für die
Verhandlungen muß dabei die Frage sein, was zur medizinischen Versorgung
notwendig ist und nicht die Erstattung der von den jeweiligen Leistungserbringern
produzierten Kosten.
Das der Kassenseite zur Verfügung stehende Finanzvolumen ist das
Globalbudget. Es setzt sich zusammen aus den Ausgaben für die neu
eingeführten integrierenden Versorgungsformen, die Gesamtvergütung
für die Vertragsärzte (eingeschlossen ist wie bisher ein Arznei-
und Heilmittelbudget) und die von den Krankenkassen auf Landesebene zu
vereinbarende Gesamtvergütung für die Krankenhäuser. Die
Kassenseite hat das Verhältnis dieser Ausgaben landesweit und regional
auszuhandeln.
Mit einer solchen globalen Finanzsteuerung, verbunden mit den Maßnahmen
zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität, können
die Beitragssätze stabil bleiben. Deshalb haben die Beteiligten darauf
zu achten, dass die Steigerungsrate der Ausgaben nicht den Zuwachs
bei den beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
übersteigt. Dies ist die entscheidende Voraussetzung für Beitragssatzstabilität.
Auf diese Weise werden Belastungen für Versicherte verhindert,
und es wird dafür gesorgt, dass die Lohnnebenkosten sich nicht
wegen steigender Beitragssätze erhöhen. Damit leistet die gesetzliche
Krankenversicherung einen wesentlichen Beitrag zum Bündnis für
Arbeit.
Verantwortlich für die Beitragssatzstabilität sind die
Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
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