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Gesundheitsfibel

Gesundheitsfibel Hinter dem folgenden alphabetischen Lexikon mit Begriffen rund um die Apotheke und das Arzneimittel verbirgt sich eine Vielzahl weiterer Begriffe sowie gesetzlicher Regelungen, die Ihnen zum Teil geläufig, zum Teil vielleicht auch neu sein werden.

Aber auch bei bekannten Begriffen gibt es manchmal noch Neues zu entdecken. So schreckt die Aufzählung seltener Nebenwirkungen oft ab, da nicht bekannt ist, dass diese unerwünschten Begleiterscheinungen in über 99 Prozent der Fälle gar nicht auftreten.

Dieses kleine "Nachschlagewerk" beantwortet Ihnen hoffentlich einige offene Fragen und bringt Ihnen die vielschichtige Materie "Apotheke" und "Gesundheit" etwas näher.

Keinesfalls kann und will dieses Nachschlagewerk Ihnen die Information und Beratung Ihrer Apotheke ersetzen, aber vielleicht ergeben sich Anregungen, die Sie im nächsten Gespräch in Ihrer Apotheke tiefergehend klären können.

Quelle: Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V. (LAV)

A | B | C | D E | F | G | H I | K | L | M N | O | P | Q R | S | T | U V | W | Z


A

ABDA:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ehemals Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker), Spitzenorganisation der deutschen Apothekerschaft durch Zusammenschluss der 17 Landesapothekerkammern und der 17 Landesapothekerverbände.

Absetzphänomen:
S.u. Dosierung, ausschleichende.

Allopathie:
Ausdruck für die Schulmedizin, vgl. Homöopathie.

Analgetika:
Schmerzmittel.

Anästhetika:
Arzneimittel zur Ausschaltung des Schmerzempfindens, besonders im Rahmen einer Narkose.

Anthelminthika:
Arzneimittel gegen Wurmerkrankungen.

Antiallergika/Antihistaminika:
Arzneimittel gegen Allergien.

Antiarrhythmika:
Arzneimittel zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen.

Antiasthmatika:
Arzneimittel zur Behandlung von Asthma.

Antibiotika:
S.u. Antiinfektiva.

Antidementiva:
Arzneimittel zur Behandlung von Hirnleistungsstörungen, insbesondere zur Behandlung von Demenzen (z.B. Alzheimer-Erkrankung).

Antidiabetika:
Arzneimittel zur Behandlung der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus).

Antidot:
Gegenmittel bei Vergiftungen.

Antiemetika:
Arzneimittel gegen Übelkeit und Erbrechen.

Antiepileptika:
Arzneimittel zur Behandlung der Epilepsien.

Antihypertonika:
Arzneimittel zur Behandlung von Bluthochdruck.

Antihypotonika:
Arzneimittel gegen zu niedrigen Blutdruck.

Antiinfektiva (Antibiotika, Chemotherapeutika):
Arzneimittel zur Behandlung von Infektionskrankheiten.

Antikoagulantien:
Arzneimittel zur Hemmung der Blutgerinnung.

Antikonzeptiva:
Empfängnisverhütungsmittel.

Antimykotika:
Arzneimittel gegen Pilzerkrankungen.

Antiparkinsonmittel:
Arzneimittel zur Behandlung der Parkinson-Krankheit ("Schüttellähmung").

Antiphlogistika:
Arzneimittel mit entzündungshemmender Wirkung.

Antipyretika:
Fiebersenkende Arzneimittel.

Antiseptika:
Keimhemmende oder -abtötende Mittel.

Antitussiva:
Hustenarzneimittel, bei trockenem Husten.

Anwendung:
Benutzung eines Arzneimittels.

Anwendungsart:
Art, wie das Arzneimittel anzuwenden ist, z.B. durch Aufsprühen, Einreiben, Einpinseln, Gurgeln, Inhalieren, Kauen, Schlucken, Trinken.

Anwendungsfehler:
Entstehen durch Nichteinnahme oder falsche, nicht bestimmungsgemäße (zu viel, zu wenig) Anwendung von Arzneimitteln; hierdurch kann es zu mehr gesundheitlichen Problemen als durch Nebenwirkungen der Medikamente kommen (Non-Compliance). Lassen Sie sich deshalb von Ihrem Apotheker über die Arzneimittel informieren und sprechen Sie Änderungen der Arzneimitteleinnahme unbedingt mit Ihrem Arzt ab.

Anwendungsgebiet:
Erkrankungen bzw. Beschwerden, bei denen ein Arzneimittel angewandt wird.

Anwendungshäufigkeit:
Anzahl der Anwendungen eines Arzneimittels pro Zeiteinheit, z.B. pro Tag, Woche. Abhängig von der Wirkdauer eines Arzneistoffes und der Art seiner Zubereitung. S.u. Dosierungsintervall und Darreichungsform.

Anwendungsweise:
Angabe, wie das entsprechende Medikament einzunehmen bzw. anzuwenden ist (z.B. Einnahme mit ausreichend Flüssigkeit).

Apotheke:
Einrichtung, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zuständig ist. Hierzu gehört auch eine sachgerechte Information und Beratung. Insgesamt gibt es in Deutschland über 21.500 öffentliche Apotheken, so dass durchschnittlich auf 3.800 Einwohner eine Apotheke kommt.

Apothekenassistent/in:
Berufsgruppe der ehemaligen DDR. Personenkreis, der pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht eines Apothekers durchführen darf.

Apothekenbetriebsordnung:
Rechtsverordnung, die den ordnungsgemäßen Betrieb einer Apotheke regelt. Die Beratungs- und Informationspflicht ist ebenfalls hier verankert.

Apothekenexklusive Waren:
Freiverkäufliche Arzneimittel und apothekenübliche Waren, die aufgrund der Herstellerentscheidung nur in Apotheken verkauft werden.

Apothekenfacharbeiter/in:
Lehrberuf der ehemaligen DDR. Nichtpharmazeutisches Personal, vergleichbar mit der pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA).

Apothekengesetz:
Gesetz zur Regelung des Apothekenwesens. Danach müssen Apotheken die Arzneimittelversorgung sicherstellen, ohne Erlaubnis darf keine Apotheke betrieben werden. Grundlage, dass jeder Apotheker nur eine Apotheke besitzen darf sowie eine Apotheke nur von einem Apotheker geführt werden darf. Das Apothekengesetz stellt die gesetzliche Grundlage der Apothekenbetriebsordnung dar.

Apothekenhelfer/in:
Frühere Berufsbezeichnung der/des pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA).

Apothekenpflichtige Arzneimittel:
Arzneimittel, die wegen ihrer Beratungsbedürftigkeit per Gesetz im Einzelhandel nur in Apotheken erhältlich sind.

Apothekenübliche Waren:
Waren, die entsprechend der Apothekenbetriebsordnung neben Arzneimitteln in der Apotheke abgegeben werden dürfen, z.B. Verbandmittel, diätetische Lebensmittel, Kosmetika. Vgl. apothekenexklusive Waren.

Apotheker/Apothekerin:
Berufsgruppe mit universitärer Ausbildung, an deren Abschluss die Approbation als Apotheker steht. Drei Viertel der Apothekerschaft ist weiblich.

Apothekerassistent/in:
Berufsbezeichnung für Absolventen der pharmazeutischen Vorprüfung (bis 1973). Personengruppe, die unter Verantwortung eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten ausführen und in Einzelfällen auch Apotheker vorübergehend vertreten dürfen.

Apothekerkammer:
Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Berufsvertretung aller Apotheker (Pflichtmitgliedschaft). Auf Länderebene gibt es die 17 Landesapothekerkammern (LAK), die auf Bundesebene in einer Arbeitsgemeinschaft, der Bundesapothekerkammer (BAK) zusammengeschlossen sind.

Apothekerverband/Apothekerverein:
Eingetragene Verbände oder Vereine zur Vertretung wirtschaftlicher, sozialer, wissenschaftlicher und sonstiger gemeinsamer Interessen der Apotheker. Die 17 Landesapothekerverbände sind zum Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) zusammengeschlossen.

Applikation:
Verabreichen von Arzneimitteln.

Applikationsart:
Art und Weise der Verabreichung des Arzneimittels:
epikutan: auf die Haut
subkutan: unter die Haut

Applikationshilfen:
Anwendungshilfen für Arzneimittel, z.B. Tablettenteiler.

Approbation:
Staatliche Genehmigung zur Ausübung eines Heilberufes.

Arzneibuch:
Vom Bundesministerium bekannt gemachte Sammlung pharmazeutischer Vorschriften zur Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und deren Verpackungsmaterialien. Arzneistoffe und Behältnisse von Arzneimitteln müssen den Anforderungen des Arzneibuchs entsprechen.

Arzneimittel:
Substanzen zur Heilung, Linderung, Verhütung oder Erkennung von Krankheiten. Genaue Definition im Arzneimittelgesetz. Ein Arzneimittel setzt sich aus Wirkstoff(en) und Hilfsstoff(en), der Packungsbeilage und der Verpackung zusammen.

Arzneimittelentwicklung:
Verfahren zur Entwicklung eines neuen Arzneimittels. Dieses nimmt etwa zehn bis zwölf Jahre in Anspruch und kostet heute ca. 250-450 Millionen Euro.

Arzneimittelgesetz:
Gesetz zur Regelung der Sicherheit des Verkehrs mit Arzneimitteln, insbesondere zur Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln.

Arzneimittelkommission (der Deutschen Apotheker):
Kommission zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelnebenwirkungen bzw. -risiken.

Arzneimittelmissbrauch:
Zweckentfremdeter Gebrauch von Arzneimitteln, z.B. bei einer Sucht oder aus Selbstmordabsicht.

Arzneimittelpreisverordnung:
Verordnung zur Regelung der Preise der apothekenpflichtigen Arzneimittel. Hauptziel ist die Sicherstellung der bundesweiten Einheitlichkeit des Apothekenabgabepreises. Diese ist aus gesundheitspolitischen Gründen notwendig, damit Patienten Arzneimittel erhalten, ohne auf mögliche Preisunterschiede achten zu müssen.

Arzneimittelprüfung in der Apotheke:
Eingangskontrolle und Dokumentation von Arznei- und Hilfsstoffen sowie stichprobenweise Prüfung von Fertigarzneimitteln, in der Regel ein Fertigarzneimittel pro Tag pro Apotheke.

Arzneimittelrichtlinien:
Richtlinien, die der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Arzneimitteln erlässt. Diese Richtlinien, die bereits mehrfach überarbeitet wurden, sollen eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche ärztliche Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln gewährleisten. Sie gelten derzeit in der Fassung vom 1. Januar 1994.

Arzneimittelrisiken:
Durch die Einnahme von Arzneimitteln auftretende Gefahren. Hierzu gehören u.a. Nebenwirkungen (unerwünschte Wirkungen), mögliche Gegenanzeigen, Qualitätsmängel oder Abhängigkeitserscheinungen. Ein Arzneimittel ist kein einfacher Konsumartikel, sondern ist auch mit Risiken behaftet, normalerweise überwiegen die Krankheitsrisiken die Arzneimittelrisiken um ein Vielfaches. Wichtig ist immer eine Nutzen-Risiko-Abwägung.

Arzneimittelsicherheit:
Ergebnis aller Maßnahmen zur Minderung der Gefahren im Umgang mit Arzneimitteln. Vgl. Stufenplan.

Arzneimittel-Warnhinweisverordnung:
Verordnung, welche die Warnhinweise auf Arzneimittelverpackungen regelt.

Arzneistoff:
S.u. Wirkstoff.

Ausscheidung:
Natürliche Entfernung eines Arzneistoffs aus dem Körper, z.B. durch die Nieren mit dem Urin, über die Galle und den Darm mit dem Stuhl sowie über die Lunge mit der Ausatmungsluft. Die Ausscheidung führt zu einer Abnahme des Wirkstoffspiegels. Bei Nierenerkrankungen muss häufig die Dosis reduziert werden, da dann die Ausscheidung verlangsamt abläuft und es zu einer Kumulation (Anhäufung) des Wirkstoffes im Körper kommen kann.

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B

Befreiung von der Zuzahlung:
Siehe auch unter Zuzahlung. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können sich bei bestimmten Einkommensgrenzen von den Zuzahlungen zu Arzneimitteln durch ihre Krankenkasse befreien lassen. Darüber hinaus kann rückwirkend eine Teilbefreiung erreicht werden, die sich an dem Verhältnis der Zuzahlungen zum jährlichen Bruttoeinkommen richtet. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Apotheke oder bei der Krankenkasse.

Beipackzettel:
S.u. Packungsbeilage.

Beratung:
Informationen für den Patienten unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation. Der Apotheker hat eine Beratungs- und Informationspflicht.

Betäubungsmittel:
Verschreibungspflichtige Stoffe, die speziellen gesetzlichen Regelungen unterliegen, da es sich um Arzneimittel mit dem Risiko einer Abhängigkeit (Suchtgefahr) handelt.

Betäubungsmittelgesetz:
Gesetz zur Regelung des Umgangs mit Betäubungsmitteln, um eine besondere Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten.

Betäubungsmittelrezept:
Spezielles Rezeptformblatt zum Verschreiben von Betäubungsmitteln. Bei Arzt und Apotheker ist eine genaue Dokumentation erforderlich.

Bezeichnung, internationale nicht gewerbliche:
Internationale Kurzbezeichnungen der Arzneistoffe (INN = International Non-proprietary Names), die von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlicht werden (Beispiel: Acetylsalicylsäure).

BfArM:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zulassungsbehörde, Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit.

Bioverfügbarkeit:
Ausmaß und Geschwindigkeit, mit denen ein Wirkstoff aus einer Arzneiform freigesetzt, resorbiert und am Wirkort verfügbar wird. Bei gleichem Gehalt an Wirkstoff bestimmt die Darreichungsform und die Galenik die Bioverfügbarkeit. So ist z.B. nach Einnahme einer Brausetablette der Wirkstoff schneller verfügbar als bei Gabe einer normalen Tablette.

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C

Charge:
Die in einem Herstellungsgang angefertigte Menge eines Arzneimittels.

Chargennummer:
Identifikationscode einer Charge. Wichtig, falls eine Charge aus Qualitätsgründen zurückgerufen werden muss.

Chemotherapeutika:
Vgl. Antiinfektiva.

Compliance:
Mitarbeit des Patienten bei der Arzneimitteltherapie, d.h. sachgerechte Anwendung der Arzneimittel, Therapietreue.

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D

Darreichungsform:
Art der Zubereitung eines Wirkstoffs (z.B. Tablette, Kapsel, Tropfen, Zäpfchen, Salbe, Pflaster), die maßgeblich über den Wirkungseintritt und die Wirkdauer entscheidet.

Dermatika:
Arzneimittel zur Behandlung von Hautkrankheiten.

Deutsches Apothekenmuseum:
Museum, das sich mit der Apothekengeschichte befasst. Befindet sich im Heidelberger Schloss. Träger ist eine Stiftung, eingerichtet von der Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie und der Deutschen Apothekerschaft.

Diagnostika:
Arzneimittel zur Erkennung von Krankheiten.

Dienstleistungen:
Das Dienstleistungsspektrum von Apotheken umfasst u.a. pharmazeutische Betreuung, Beratung über Arzneimittel, Blutdruckmessung, Blutzuckermessung, Impfberatung.

Diuretika:
Harntreibende Arzneimittel.

Dosierung:
Einnahmemenge eines Arzneimittels: Wieviel, wann, wie häufig, wie lange.

Dosierung, ausschleichende:
Langsam verringerte Dosierung am Therapieende, um ein abruptes Absetzphänomen zu vermeiden. So kann es z.B. nach plötzlichem Absetzen von Schlafmitteln zu Unruhezuständen und Schlaflosigkeit oder bei bestimmten Mitteln zur Senkung des hohen Blutdrucks zu einem deutlichen Blutdruckanstieg kommen.

Dosierung, einschleichende:
Langsam ansteigende Dosierung zur Vermeidung unerwünschter Wirkungen am Beginn der Behandlung, d.h., begonnen wird mit einer niedrigen Dosis, die dann gesteigert wird.

Dosierung, individuelle:
Dosierung unter Berücksichtigung der Situation des jeweiligen Patienten. In der Packungsbeilage ist dies mit dem Vermerk "Falls vom Arzt nicht anders verordnet" berücksichtigt.

Dosierungsanleitung:
Angabe zur korrekten Anwendung eines Arzneimittels. Dessen optimale Wirkung kann nur erreicht werden, wenn die Einnahme in der richtigen Menge, zum richtigen Zeitpunkt und zu den angegebenen Zeitabständen erfolgt.

Dosierungsintervall:
Zeit zwischen zwei Arzneimitteleinnahmen. Es ist sehr wichtig, das Dosierungsintervall genau einzuhalten, da der Wirkstoffspiegel im Blut und in den Geweben bei zu seltener Einnahme stark absinkt oder bei zu häufigerEinnahme stark ansteigt.

Dosierungsschema:
Einnahmeplan eines Arzneimittels.

Dosis:
Einzunehmende Menge eines Arzneimittels. Unterschieden wird die Einzeldosis von der Tagesdosis (Menge in 24 Stunden).

Droge:
1. Im allgemeinen Sprachgebrauch Synonym für Rauschdrogen.
2. In der Pharmazie werden darunter frische oder getrocknete Arzneipflanzen bzw. Arzneipflanzenteile (Blätter, Wurzel) verstanden.

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E

Einnahmezeitpunkt:
Zeitpunkt, zu dem ein Arzneimittel eingenommen werden soll. Wichtig dabei ist sowohl die Tageszeit als auch der Vermerk "vor oder nach dem Essen", da sowohl die Resorption als auch körpereigene tageszeitabhängige Schwankungen die Wirkung beeinflussen.

Expektorantien:
Arzneimittel, die das Abhusten des Bronchialschleims erleichtern.

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F

Fachapotheker:
Speziell ausgebildeter Apotheker. Im Rahmen der Weiterbildung können Apotheker die Bezeichnung Fachapotheker auf den folgenden Gebieten erwerben:
Fachapotheker für Offizin-Pharmazie, Klinische Pharmazie, Pharmazeutische Technologie, Pharmazeutische Analytik, Toxikologie und Ökologie, Arzneimittelinformation, Klinische Chemie, Theoretische und praktische Ausbildung, Öffentliches Gesundheitswesen.

Fertigarzneimittel:
Arzneimittel, die im voraus hergestellt wurden und in einer Packung für den Endverbraucher in den Verkehr gebracht werden.

Festbetrag:
Höchstbetrag, den die gesetzliche Krankenkasse bei bestimmten Arzneimitteln auf Rezept erstattet; wird vom Arzt ein über dem Festbetrag liegendes Arzneimittel verschrieben, so muss der Patient die Differenz zwischen Festbetrag und Arzneimittelpreis selbst bezahlen.

Fortbildung:
Ständige Anpassung des Wissensstandes an den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand.

Freiname:
Vgl. Bezeichnung, internationale nicht gewerbliche.

Freiverkäufliche Arzneimittel:
Arzneimittel, die auch außerhalb von Apotheken im Einzelhandel, wie z.B. in Lebensmittelgeschäften, Drogerien, verkauft werden dürfen (Ausnahme von der Apothekenpflicht).

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G

Galenik:
Arzneiformenlehre, Pharmazeutische Technologie:
Wissenschaft von der Herstellung von Arzneimitteln aus Wirkstoffen und Hilfsstoffen.

Gebrauchsinformation:
S.u. Packungsbeilage.

Gegenanzeige:
Kontraindikation. Beschwerden, Erkrankungen oder Umstände, z.B. Schwangerschaft, bei denen das Arzneimittel nicht oder nur mit Einschränkungen nach Rücksprache mit dem Arzt angewandt werden darf.

Generikum:
Arzneimittel mit einem Wirkstoff, dessen Patentschutz abgelaufen ist und das als Nachahmerpräparat auf den Markt gebracht worden ist. Vgl. Originalpräparat.

Gesundheit:
Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation Zustand völligen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens.

Gesundheitsreform:
Allgemeiner Begriff für ein Bündel von Maßnahmen im Gesundheitswesen, die unter anderem zum Ziel haben, die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung in den Griff zu bekommen. Die jüngste Reform, die "Gesundheitsrefom 2000", ist seit 1. Januar 2000 gültig.

Gesundheitstests:
Tests zur Überprüfung der Gesundheit, z.B. verschiedene Harntests, Blutuntersuchungen, Umwelttests. Wichtig im Rahmen der Gesundheitsvorsorge.

Gynäkologika:
Arzneimittel zur Behandlung spezieller Erkrankungen der Frauen.

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H

Hämostyptika:
Blutstillende Arzneimittel.

Halbwertszeit:
Zeit, in der die Konzentration eines Arzneistoffes im Organismus auf die Hälfte abfällt. Wichtiger Parameter für die Ermittlung des Dosierungsintervalls.

Haltbarkeit:
Zeit, in der ein Arzneimittel ohne deutlichen Wirksamkeitsverlust haltbar ist. Wird vom Hersteller während der Entwicklung geprüft (Verfallsdatum). Bei manchen Präparaten wird zusätzlich noch auf die Haltbarkeit nach Anbruch der Packung aufmerksam gemacht, z.B. bei Augentropfen.

Handelsname:
Marke ® = Registered - eingetragener Name). Geschützter Name, z.B. Aspirin.

Hausapotheke:
Bevorratung mit Arzneimitteln im Haushalt. Diese sind am besten trocken, kühl, vor Licht geschützt und unzugänglich für Kinder aufzubewahren. Lassen Sie sich in der Apotheke beraten, was in der Hausapotheke enthalten sein sollte.

Heilmittelwerbegesetz:
Gesetz, das die Werbung für Arzneimittel regelt. So ist z.B. irreführende Werbung, Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Laienpresse unzulässig.

Hersteller:
Produzent von Arzneimitteln, der hierfür eine Herstellungserlaubnis hat.

Hilfsstoffe:
Arzneilich nicht wirksame Stoffe, die dazu beitragen, aus einem Wirkstoff ein Arzneimittel werden zu lassen.

Homöopathie:
Auf den deutschen Arzt Samuel Hahnemann zurückgehendes, wissenschaftlich umstrittenes Therapieverfahren, das darauf beruht, dass Ähnliches mit Ähnlichem behandelt werden soll (Similia similibus curentur). So werden z.B. Substanzen, die in höherer Dosierung Brechreiz verursachen, in kleinsten Mengen zur Behandlung der Übelkeit eingesetzt. Der Körper soll durch das homöopathische Arzneimittel zur Selbstheilung angeregt werden.

Homöopathische Arzneimittel:
Arzneimittel, die nach homöopathischen Regeln hergestellt werden. Sie benötigen keine Zulassung, sondern werden nur registriert.

Hormone:
Chemische Botenstoffe des Körpers, die ein drahtloses Kommunikationsnetz im Körper ermöglichen.

Hypnotika:
Schlafmittel.

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I

Identitätsprüfung:
Überprüfung, ob eine Substanz der Angabe auf dem Etikett entspricht. Eingehende Arznei- und Hilfsstoffe müssen in der Apotheke mindestens auf ihre Identität geprüft werden.

Immunmodulatoren:
Arzneimittel zur Beeinflussung des Immunsystems.

Import:
Einfuhr von Arzneimitteln aus dem Ausland. Hierzu bedarf es einer speziellen Erlaubnis. Ausnahme ist der Reisebedarf. Arzneimittel, die in der Bundesrepublik nicht zugelassen sind, dürfen auf Bestellung Einzelner von Apotheken aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und des europäischen Wirtschaftsraums bestellt werden. Für die Bestellung aus anderen Staaten muss ein ärztliches Rezept vorliegen.

Indikation:
S.u. Anwendungsgebiet.

Information:
Weitergabe des Wissens über Arzneimittel und deren therapeutische Bedeutung. Der Apotheker hat eine Beratungs- und Informationspflicht.

Interaktion:
S.u. Wechselwirkung.

Internet:
Wichtige Informationsplattform. Eindringlich zu warnen ist vor Bestellungen von Arzneimitteln über das Internet.

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K

Kinderarzneimittel:
Zubereitung eines Medikamentes speziell für Kinder. Abgesehen vom geringeren Körpergewicht, ist auch der Stoffwechsel bei Kindern u.U. anders als beim Erwachsenen. Deswegen sind spezielle Dosierungen erforderlich, siehe auch Kinderdosierung.

Kinderdosierung:
Angemessene Menge eines Arzneimittels für Kinder. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie verarbeiten Arzneistoffe u.U. anders als Erwachsene. Da es keine allgemeingültige Grundregel gibt, ist es außerordentlich wichtig, die angegebene Dosierung und das Dosierungsintervall genau einzuhalten.

Kindergesicherte Verpackung:
Verpackung eines Arzneimittels, die von Kindern nicht geöffnet werden kann. Abgesehen davon, dass Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahrt werden müssen, können sie mit bestimmten Verschlüssen versehen werden, die die Gefahr des versehentlichen Missbrauchs durch Kinder verhüten helfen.

Klinische Prüfung:
Erprobung eines in der Entwicklung befindlichen Arzneimittels am Menschen. Hierzu ist die Vorlage des Studienplans bei einer Ethik-Kommission erforderlich, deren Aufgabe es ist, die an der Studie Beteiligten vor möglichen Gesundheitsschäden zu schützen. In der Phase I der klinischen Prüfung werden an gesunden Freiwilligen Verträglichkeit, Verteilung und Metabolismus der Prüfsubstanzuntersucht. In Phase II kommt es zur ersten Anwendung an speziell ausgesuchten Patienten und in Phase III zur breiten Anwendung bei vielen Patienten. Auch nach erfolgter Zulassung werden klinische Daten weiter gesammelt.

Kombinationspräparat:
Arzneimittel, die mehrere Wirkstoffe enthalten.

Konservierungsmittel:
Substanzen, die dazu dienen, die Haltbarkeit eines Arzneimittels zu verlängern und einen mikrobiellen Befall zu verhindern (wichtig z.B. bei Augentropfen im Mehrdosenbehältnis). Jeder Konservierungsmittelzusatz muss angegeben sein.

Kontraindikation:
S.u .Gegenanzeige.

Koronarmittel:
Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen der Herzkranzgefäße (Koronarien).

Krankenhausapotheke:
Apotheke im Krankenhaus mit der Aufgabe, die Krankenhausstationen mit Arzneimitteln zu versorgen sowie deren Arzneimittelvorräte zu überpüfen.

Krankenhausversorgende Apotheke:
Öffentliche Apotheke, die aufgrund eines Versorgungsvertrags Krankenhäuser mit Arzneimitteln beliefert.

Top

L

Labor:
Kurzform von Laboratorium, spezieller in der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebener Raum in jeder Apotheke zur Prüfung von Arzneimitteln, Arznei- und Hilfsstoffen.

Lagerung:
Arzneimittel sollten möglichst trocken, kühl, vor Licht geschützt und unzugänglich für Kinder aufbewahrt werden. Das Badezimmer ist also nicht der geeignete Ort für das Medikamentenschränkchen. Besonderheiten bei der Lagerung werden in der Packungsbeilage und meist auch auf der Verpackung selbst ausdrücklich genannt.

Laxantien:
Abführmittel.

Lipidsenker:
Arzneimittel zur Senkung erhöhter Blutfettspiegel.

Lokalanästhetika:
Arzneimittel zur örtlichen Betäubung.

Top

M

Me-too-Präparat:
Arzneimittel, das sich durch geringe chemische Variation von einem bekannten  Wirkstoff unterscheidet und Vorteile bringen soll (Me too = ich auch).

Medizinprodukte:
Produkte, die ihre Wirkung am oder im menschlichen Körper durch überwiegend physikalische Vorgänge ausüben, z.B. Stützstrümpfe.

Mehrzahlung:
Differenz zwischen Arzneimittelpreis und Festbetrag: Liegt der Apothekenabgabepreis, der bei Arzneimitteln auf der Grundlage des Herstellerabgabepreises durch die Arzneimittelpreisverordnung festgelegt wird, eines auf Kassenrezept verordneten Arzneimittels oberhalb des Festbetrages, so muss der Patient die Differenz zahlen.

Metabolismus:
Chemische Umwandlung der Arzneistoffe im Körper mit dem Ziel, sie leichter ausscheiden zu können. So werden z.B. fettlösliche Stoffe vom Körper in wasserlösliche Substanzen umgewandelt. Die Metabolisierung erfolgt vor allem in der Leber, deshalb muss bei Lebererkrankungen häufig die Dosis reduziert werden, da durch die Erkrankung der Abbau vielfach verlangsamt abläuft und es zu einer Kumulation (Anhäufung) des Wirkstoffes im Körper kommen kann.

Monopräparat:
Arzneimittel mit nur einem Wirkstoff.

Muskelrelaxantien:
Arzneimittel zur Aufhebung der Muskelspannung, besonders im Rahmen einer Narkose.

Top

N

Nahrungsergänzungsmittel:
Produkte, die zur Stärkung und Erhaltung der Gesundheit beitragen, indem sie einem Nährstoffmangel vorbeugen oder eine bereits bestehende Unterversorgung mit essenziellen Nährstoffen ausgleichen, z.B. niedrig dosierte Vitamin- und Mineralstoffpräparate. Zählen zu den Lebensmitteln, deshalb sind krankheitsbezogene Aussagen in der Werbung nicht erlaubt.

Naturheilmittel:
Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen wie Phytopharmaka, Homöopathika.

Nebenwirkungen:
Unerwünschte Begleiterscheinungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eines Arzneimittels. In der Packungsbeilage aufgelistete Nebenwirkungen müssen nicht auftreten, aus Gründen der Arzneimittelsicherheit muss jedoch auch nur eine einmal aufgetretene Nebenwirkung in der Packungsbeilage angegeben werden.
Häufigkeitsangaben:
- in Einzelfällen, weniger als 0,001 Prozent
- sehr selten, weniger als 0,1 Prozent
- selten,  weniger als 1Prozent 
- gelegentlich, 1-10 Prozent  oder umgekehrt: In 90-99 Prozent der Fälle tritt die Nebenwirkung nicht auf!
- häufig, mehr als 10 Prozent

Negativliste:
Liste von Arzneimitteln, die nicht zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen. Diese Präparate werden üblicherweise bei geringfügigen Gesundheitsstörungen verordnet und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Die seit 1983 existierende und zwischenzeitlich mehrfach erweiterte Liste soll im Sommer 2000 nochmals erweitert werden.

Non-Compliance:
Falsch- und Nichtanwendung von Medikamenten. Bei etwa 30% der Falschanwendungen kommt es zu Gesundheitsschäden, die zum Teil mit Krankenhausaufenthalten enden.

Normpackungen, Abkürzung N:
Genormte Packungsgrößen für Arzneimittel.
N1 steht für kleinste Packung zum Testen der Verträglichkeit oder für die Akuttherapie
N2 ist die mittlere Packungsgröße bei nicht dauerhafter Erkrankung
N3 als größtePackung dient zur Langzeittherapie.
Wichtig für die Zuzahlung.

Notdienst:
Dienstbereitschaft der Apotheken außerhalb der gesetzlichen Ladenschlußzeiten, die gewährleistet, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit Arzneimittel bezogen werden können.

Nutzen-Risiko-Bewertung:
Abwägung der Wirkung und Nebenwirkungen. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch dürfen keine schädlichen Wirkungen auftreten, die medizinisch vertretbare Maßstäbe übersteigen.

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O

Offizin:
Kundenraum der Apotheke.

Ophthalmika:
Augenarzneimittel.

Originalpräparat:
Arzneimittel, das aufgrund der Patentschutzzeit (Patentschutz) zuerst allein auf dem Markt ist. Ein Nachahmerpräparat (Generikum) darf erst nach Ende des Patents in den Markt gebracht werden. Vgl. Arzneimittelentwicklung.

Otologika:
Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen des Ohres.

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P Packungsbeilage:
Beipackzettel. Informationsblatt des Herstellers über das betreffende Arzneimittel für den Patienten. Aufbau und Inhalt sind gesetzlich festgelegt:
Unter der Überschrift Gebrauchsinformation enthält die Packungsbeilage Angaben zur Bezeichnung des Arzneimittels, dessen Zusammensetzung, Darreichungsform, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Warnhinweise, Dosierungsanleitung, Verfallsdatum. Fach-Chinesisch wird sich leider manchmal nicht vermeiden lassen, aber Ihr/e Apotheker/in übersetzt es Ihnen gerne.

Packungsgrößen:
Größe der Verkaufspackung nach Stückzahl oder Menge. Um therapiegerechte Packungsgrößen zu gewährleisten, stehen Normpackungen zur Verfügung.

Parallelimport:
Arzneimittel, die den gleichen oder sehr ähnlichen Namen und die gleiche Zusammensetzung wie das deutsche Präparat haben, die aber vom Ausland importiert worden sind. Deutsche Importeure beziehen von Herstellern aus anderen EU-Staaten Arzneimittel zu Preisen, die niedriger sind als in Deutschland, weil dort im Ausland zum Beispiel die Gehälter, Lohnnebenkosten und Steuern geringer sein können oder der Staat niedrigere Preise gesetzlich vorschreibt. Die Importeure beliefern die Apotheken in Deutschland mit diesen preiswerteren Importarzneimitteln (Parallelimport).

Patentschutz:
Zeit, in welcher der Patentinhaber das Recht hat, seine Erfindung ohne Konkurrenz wirtschaftlich zu nutzen. Originalpräparat. Erst nach Ablauf des Patentschutzes (20 Jahre ab Anmeldung des Patents) dürfen Generika auf den Markt kommen. Wegen des oft langen Zeitraumes zwischen Patentanmeldung und Zulassung des Arzneimittels zum Verkehr kann unter bestimmten Voraussetzungen durch ein ergänzendes Schutzzertifikat eine längere Schutzdauer erreicht werden.

Paul-Ehrlich-Institut (PEI):
Selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zuständig für Zulassung der Sera, Impfstoffe und Blutzubereitungen. Verbesserung der Arzneimittelsicherheit.

Pharmazentralnummer (PZN):
Einheitliches Kennzeichen, das Handelsnamen, Hersteller, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße verschlüsselt.

Pharmazeutische Assistenten:
Berufsgruppe in der ehemaligen DDR. Dürfen pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht eines Apothekers ausführen, aber keine Arzneimittel abgeben.

Pharmazeutische Betreuung:
Nach dem Grundsatz "Die Abgabe des Medikamentes ist der Anfang und nicht das Ende der Medikation" die Betreuung durch den Apotheker über den Zeitpunkt der Arzneimittelabgabe hinaus. Durch die enge Zusammenarbeit von Patient, Arzt und Apotheker können arzneimittelbezogene Probleme besser erkannt und bewältigt werden.

Pharmazeutische Tätigkeiten:
Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln sowie Information und Beratung über Arzneimittel.

Pharmazeutischer Unternehmer:
Unternehmer, der Arzneimittel unter seinem Namen in den Handel bringt. Muss nicht identisch mit dem Hersteller sein.

Pharmazeutisches Personal:
Berufsgruppen, die zur Ausführung pharmazeutischer Tätigkeiten befugt sind. Dazu gehören:
Apotheker
Apothekerassistenten
Pharmazieingenieure
pharmazeutisch-technische Assistenten
Apothekenassistenten
sowie pharmazeutische Assistenten.

Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r (PKA):
Berufsgruppe, die pharmazeutisches Personal bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln unterstützt sowie kaufmännische Arbeiten und die Pflege des Warenlagers durchführt.

Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in:
Berufsgruppe, die unter Aufsicht eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten durchführt.

Pharmazieingenieur/in:
Berufsgruppe in der ehemaligen DDR. übt pharmazeutische Tätigkeiten unter Verantwortung eines Apothekers aus. Darf in bestimmten Fällen Apotheker vertreten.

Phytopharmaka:
Pflanzliche Arzneimittel.

Placebo:
Scheinarzneimittel ohne Wirkstoff.

Placeboeffekt:
Wirkung nach Einnahme eines Placebos.

Positivliste:
Liste solcher Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verordnet werden dürfen. In Deutschland gibt es bisher keine Positivliste, ihre Einführung ist jedoch für das Jahr 2001 geplant.

Psychopharmaka:
Arzneimittel zur Behandlung seelischer Erkrankungen.

Top

Q

Qualitätskontrolle:
Maßnahmen, um die Qualität beim Herstellungsprozess gleichbleibend zu gewährleisten.

Qualitätsmanagementsystem, QMS, in der Apotheke:
Sicherung der Qualität von Apothekenleistungen. Ziel ist es, Arbeitsabläufe in der Apotheke zu überprüfen und zu optimieren sowie die inhaltliche Qualität der Arbeit zu gewährleisten.

Qualitätssicherung in der Pharmazie:
Grundvoraussetzung für die Therapie mit Arzneimitteln ist die Sicherstellung ihrer Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, die durch Maßnahmen zur Qualitätssicherung einzuhalten sind. Das gilt auch für in der Apotheke hergestellte Arzneimittel.

Top

R

Registrierung:
Im Gegensatz zu allopathischen Arzneimitteln, die zugelassen werden müssen, unterliegen homöopathische Arzneimittel der Registrierungspflicht, d.h. der Erfassung durch den Gesetzgeber. Die Qualität muss den Anforderungen des homöopathischen Arzneibuches entsprechen.

Reimport:
Beim Reimport handelt es sich um Arzneimittel, die in Deutschland hergestellt, ins Ausland exportiert, und dann wiederum aufgrund der niedrigeren Preise nach Deutschland reimportiert werden. Vgl. Parallelimport.

Reinheitsprüfung:
Prüfung von Arznei- und Hilfsstoffen auf Verunreinigungen. Bestimmte Substanzen dürfen gar nicht enthalten sein, für manche sind Grenzwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen.

Reiseapotheke:
Enthält Arzneimittel, die regelmäßig auch zu Hause eingenommen werden, sowie Produkte aus der Selbstmedikation, die dazu bestimmt sind, sich im Urlaub gegen kleinere gesundheitsbedrohende Ereignisse zu wappnen.
Tipp: Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke individuell zum Inhalt Ihrer Reiseapotheke beraten.

Resistenz:
Widerstandskraft. Ist der Körper resistent gegen Krankheitserreger, so kommt es nicht zum Ausbruch der Krankheit. Andererseits können auch Krankheitserreger resistent gegenüber Arzneistoffen werden, so dass diese dann unwirksam sind.

Resorption:
Aufnahme von Arzneimitteln in den Körperkreislauf.

Retardarzneimittel:
Arzneiformen mit verlängerter Wirkung, die den Wirkstoff nicht auf einmal, sondern verzögert freigeben. Dadurch müssen sie seltener eingenommen werden.

Rezept:
Verschreibung. Verordnung des Arztes, welches Arzneimittel in welcher Menge abzugeben ist.

Rezeptgebühr:
Vgl. Zuzahlungen. Ausnahme: Befreiung von der Zuzahlung.

Rezeptur:
Individuelle Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke auf Kundenwunsch oder Verschreibung.

Rhinologika:
Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen der Nase.

Rote Liste:
Auflistung von Fertigarzneimitteln, herausgegeben vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie.

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S

Schwangerschaft:
Arzneimittel sollten in der Schwangerschaft nur äußerst vorsichtig und nur nach Absprache mit dem Arzt eingenommen werden. Von vielen Arzneistoffen ist noch nicht bekannt, ob sie eine fruchtschädigende Wirkung haben.

Sedativa:
Beruhigungsmittel.

Selbstmedikation:
Arzneimittelbehandlung ohne ärztliche Abklärung der Befindlichkeitsstörung bzw. Erkrankung und ohne Rezept. Lassen Sie sich in der Apotheke beraten, denn der Apotheker kennt auch die Grenzen der Selbstmedikation.

Spasmolytika:
Krampflösende Arzneimittel.

Straßenverkehr:
Arzneimittel können die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, denn rund 20 Prozent aller Medikamente beeinträchtigen das Reaktionsvermögen, insbesondere in Kombination mit Alkohol. Die einzelnen Substanzen einer Indikationsgruppe können sich in ihrer Wirkung in Bezug auf das Reaktionsvermögen deutlich unterscheiden, deshalb fragen Sie Ihren Apotheker oder Arzt um Rat.

Stufenplan:
Plan zur Organisation der Erfassung und Auswertung von Arzneimittelrisiken, um bei einer Gefährdung der Arzneimittelsicherheit schnell zu handeln. Beteiligt sind Ärzte und Apotheker sowie deren Arzneimittelkommissionen, die pharmazeutische Industrie, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, ferner internationale Institutionen wie die Weltgesundheitsorganisation.

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T

Therapeutische Breite:
Differenz zwischen der Dosis, bei der die gewünschte therapeutische Wirkung einsetzt und der Dosis, bei der eine unerwünschte Wirkung in Erscheinung tritt. Substanzen mit geringer therapeutischer Breite müssen sehr exakt dosiert und überwacht werden.

Therapiedauer:
Einnahmezeitraum eines Medikaments. Dieser reicht von einmalig, z.B. bei Kopfschmerzmitteln, bis lebenslang, z.B. bei Mitteln gegen hohen Blutdruck. Setzen Sie nicht einfach das Medikament ab, wenn die Beschwerden verschwunden sind. Bei Antibiotika, d.h. Arzneimitteln zur Behandlung bakterieller Infektionskrankheiten, riskiert man das Wiederaufflackern der Krankheit sowie eine zunehmende Resistenz der Bakterien.

Tonika, Roborantia:
Stärkungsmittel, Kräftigungsmittel.

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U

Urologika:
Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen des Harntraktes.

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V

Verfallsdatum:
Datum, nach dem das Arzneimittel nicht mehr eingenommen werden soll. Bestimmt wird das Verfallsdatum vom Hersteller durch Haltbarkeitsversuche.

Versandhandel:
Versendung von Arzneimitteln. Der Versandhandel ist in Deutschland nicht zulässig, vgl. Internet.

Verschreibungspflicht:
Bestimmte Arzneimittel ("verschreibungspflichtige Arzneimittel") dürfen nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden, da die Therapie eine ärztliche Kontrolle erfordert.

Verweildauer:
Durchschnittliche Zeit, die ein Arzneistoff im Körper bleibt.

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W

Warnhinweise:
Wichtige Hinweise für die Anwendung von Arzneimitteln, z.B. der Hinweis auf beeinträchtigtes Reaktionsvermögen in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr oder das Arbeiten mit Maschinen.

Wechselwirkung:
Interaktion. Gegenseitige Beeinflussung zweier oder mehrerer Arzneimittel sowie von Arznei- mit Lebensmitteln, z.B. Käse, Milch, Alkohol. Durch eine Interaktion kann die erwünschte Wirkung verringert, verstärkt oder verlängert werden. Falls Sie mehrere Arzneimittel nehmen, klären Sie eventuelle Wechselwirkungen mit Ihrem Arzt oder Apotheker ab.

Weiterbildung:
Vertiefung der Kenntnisse auf einem Spezialgebiet, z. B. Fachapotheker.

Wirkstoffe:
Bestandteile, die die Anwendung des Arzneimittels begründen und Ursache für dessen Wirksamkeit sind.

Wirkstoffspiegel:
Konzentration des Arzneistoffes im Blut oder in einem Gewebe.

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Z

Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V. (ZL):
Unabhängiges Arzneimittelprüfungsinstitut.

Zulassung:
Gesetzlich vorgeschriebene Gestaltung des In-den-Verkehr-Bringens eines Arzneimittels. Dazu wird von der zuständigen Behörde aufgrund der eingereichten Unterlagen eine Nutzen-Risiko-Abwägung durchgeführt. Der pharmazeutische Unternehmer muss hierbei die Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit seines Arzneimittels nachweisen, vgl. klinische Prüfung.

Zusammensetzung (des Arzneimittels):
Auflistung aller Bestandteile eines Arzneimittels, d.h. aller Arznei- und Hilfsstoffe.

Zusatzbezeichnungen:
Ergänzungen am Ende des Handelsnamens mit unterschiedlicher Bedeutung:
- comp, Kombinationspräparat
- forte, mehr Wirkstoff als beim Ursprungspräparat
- mite, weniger Wirkstoff (50 Prozent) als beim Ursprungspräparat
- mono, Monopräparat
- N, bedeutet meist neue Zusammensetzung
- retard, verlängert Wirkung, Retardarzneimittel
- Zahl, Wirkstärke

Zuzahlung:
Direkte Beteiligung der Patienten an den Ausgaben der Krankenkassen, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Selbstbeteiligung (früher: "Rezeptgebühr") genannt. Bei vom Arzt verordneten Arzneimitteln betragen die Zuzahlungen seit 1. Januar 1999, abhängig von der Packungsgröße, 8,- DM, 9,- DM oder 10,- DM.
Voraussetzungen für eine Befreiung oder teilweise Befreiung von der Zuzahlung sind gesetzlich geregelt.

Zytostatika:
Arzneimittel, welche die Vermehrung von Zellen hemmen; Einsatz bei bösartigen Tumoren (Krebs).

Zytostatikaherstellung in der Apotheke:
Wegen ihrer teilweise schweren Nebenwirkungen müssen Zytostatika unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen hergestellt werden. Hierfür ist eine spezielle Einrichtung des Laboratoriums erforderlich, die nicht jede Apotheke hat. Zytostatika werden vielfach auf besondere Bestellung angefertigt, da meist eine individuelle Dosierung und Zusammensetzung erforderlich ist.

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