6. Prüfplan und Prüfplanänderungen
Der Inhalt eines Prüfplans sollte im allgemeinen die nachfolgend aufgelisteten Themen umfassen. Prüfzentrumspezifische Informationen können jedoch auf separaten Prüfplanseiten angegeben bzw. in einer separaten Vereinbarung festgehalten werden. Einige der im folgenden aufgelisteten Informationen können in anderen Unterlagen enthalten sein, auf die im Prüfplan verwiesen wird, z. B. in der Prüferinformation.
6.1 Allgemeine Informationen
6.1.1 Titel des Prüfplans, Kennummer des Prüfplans und Datum. Jede Prüfplanänderung sollte ebenso mit Änderungsnummer und Datum versehen werden.
6.1.2 Name und Adresse des Sponsors und des Monitors (falls nicht mit der des Sponsors identisch).
6.1.3 Name und Titel der Person(en), die zur Unterzeichnung des Prüfplans und der Prüfplanänderung(en) im Namen des Sponsors berechtigt ist / sind.
6.1.4 Name, Titel, Adresse und Telefonnummer(n) des medizinischen Experten (oder gegebenenfalls des Zahnarztes), den der Sponsor für die klinische Prüfung hinzuzieht.
6.1.5 Name und Titel des / der Prüfer(s), der / die für die Durchführung der klinischen Prüfung verantwortlich ist / sind, sowie Adresse(n) und Telefonnummer(n) des Prüfzentrums / der Prüfzentren.
6.1.6 Name, Titel, Adresse und Telefonnummer(n) des qualifizierten Arztes (oder gegebenenfalls des Zahnarztes), der für alle das Prüfzentrum betreffenden ärztlichen (bzw. zahnärztlichen) Entscheidungen verantwortlich ist (falls nicht mit Prüfer identisch).
6.1.7 Name(n) und Adresse(n) des / der klinischen Labors und anderer medizinischer und / oder technischer Abteilungen und / oder Institute, die an der klinischen Prüfung beteiligt sind.
6.2 Hintergrundinformationen
6.2.1 Bezeichnung und Beschreibung des / der Prüfpräparate(s).
6.2.2 Zusammenfassung der Beobachtungen aus präklinischen Studien, die möglicherweise von klinischer Bedeutung sind, sowie aus klinischen Prüfungen, soweit sie für diese klinische Prüfung Bedeutung haben.
6.2.3 Überblick über die bekannten und möglichen Risiken und Nutzen, sofern vorhanden, für den Menschen.
6.2.4 Beschreibung und Begründung der Art der Anwendung, der Darreichungsform, der Dosierung, des Dosierungsschemas und der Behandlungsdauer.
6.2.5 Erklärung, dass die klinische Prüfung gemäß Prüfplan, GCP und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird.
6.2.6 Beschreibung der Studienpopulation.
6.2.7 Literaturangaben und Verweise auf Daten, die für die klinische Prüfung von Bedeutung sind und Hintergrundwissen zur klinischen Prüfung liefern.
6.3 Zielsetzungen und Zweck der klinischen Prüfung
Eine eingehende Beschreibung der Zielsetzungen und des Zwecks der klinischen Prüfung.
6.4 Prüfdesign
Die wissenschaftliche Integrität der klinischen Prüfung sowie die Glaubwürdigkeit der darin erhobenen Daten hängt entscheidend vom Prüfdesign ab. Eine Beschreibung des Prüfdesigns sollte folgendes umfassen:
6.4.1 eine genaue Angabe der Hauptzielparameter und gegebenenfalls der sekundären Zielparameter, die während der klinischen Prüfung zu messen sind.
6.4.2 eine Beschreibung der Art / des Designs der geplanten klinischen Prüfung (z. B. doppelblind, mit Plazebo-Kontrolle, mit Parallelanordnung) sowie eine schematische Darstellung von Prüfdesign, Ablauf und Prüfugsphasen.
6.4.3 eine Beschreibung der Maßnahmen zur Minimierung / Vermeidung von Verzerrungen (bias), einschließlich:
(a) Randomisierung.
(b) Verblindung.
6.4.4 Eine Beschreibung der Prüfbehandlung(en) sowie der Dosierung und des Dosierungsschemas des / der Prüfpräparate(s). Darüber hinaus sollte die Darreichungsform, Verpackung und Kennzeichnung des / der Prüfpräparate(s) beschrieben werden.
6.4.5 Die voraussichtliche Dauer der Teilnahme der Prüfungsteilnehmer sowie eine Beschreibung der Abfolge und Dauer sämtlicher Prüfungsabschnitte und einer eventuellen Nachbeobachtung.
6.4.6 Eine Beschreibung der "Abbruchkriterien" oder der "Unterbrechungsregeln" für Prüfungsteilnehmer, die gesamte klinische Prüfung oder Teile davon.
6.4.7 Verfahren zur Kontrolle des Verbleibs des / der Prüfpräparate(s), einschließlich Plazebo(s) und Vergleichspräparat(e), soweit vorhanden.
6.4.8 Verwahrung der Randomisierungscodes für die Prüfbehandlung und Vorgehensweise bei einer Entblindung.
6.4.9 Festlegung aller Daten, die direkt auf den Prüfbogen eingetragen werden und als Originaldaten gelten sollen (d. h. es gibt keine vorherige schriftliche bzw. elektronische Datenaufzeichnung).
6.5 Auswahl und Ausschluß von Prüfungsteilnehmern
6.5.1 Einschlußkriterien für Prüfungsteilnehmer.
6.5.2 Ausschlußkriterien für Prüfungsteilnehmer.
6.5.3 Kriterien für den Ausschluß von Prüfungsteilnehmern (d. h. vorzeitige Beendigung der Behandlung mit dem / den Prüfpräparat(en) bzw. der / den Prüfbehandlung(en)) sowie Verfahren, die festlegen:
(a) wann und wie Prüfungsteilnehmer von der klinischen Prüfung / Behandlung mit dem / den Prüfpräparat(en)auszuschließen sind.
(b) welche Daten ausgeschlossener Prüfungsteilnehmer zu welchen Zeitpunkten zu erheben sind.
(c) ob und wie Prüfungsteilnehmer zu ersetzen sind.
(d) wie die Nachbeobachtung von Prüfungsteilnehmern, die von der Behandlung mit dem / den Prüfpräparat(en) / der Prüfbehandlung ausgeschlossen wurden, zu erfolgen hat.
6.6 Behandlung von Prüfungsteilnehmern
6.6.1 Die anzuwendende(n) Behandlung(en), einschließlich der Bezeichnung(en) sämtlicher Produkte, Dosierungen, Dosierungsschemata, Arten der Anwendung, Darreichungsformen und Behandlungszeiträume, einschließlich des Nachbeobachtungszeitraums für Prüfungsteilnehmer. Dies gilt für jede Behandlung mit dem / den Prüfpräparat(en) / für jede Behandlungsgruppe und für jeden Prüfungsarm.
6.6.2 Medikation / Behandlung(en) (einschließlich Notfallmedikation), die vor und / oder während der klinischen Prüfung zulässig bzw. nicht zulässig ist / sind.
6.6.3 Verfahren, mit denen die Compliance der Prüfungsteilnehmer überwacht wird.
6.7 Bewertung der Wirksamkeit
6.7.1 Festlegung der Wirksamkeitsparameter.
6.7.2 Methoden und Zeitpunkte für die Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Wirksamkeitsparameter.
6.8 Bewertung der Sicherheit
6.8.1 Festlegung der Sicherheitsparameter.
6.8.2 Methoden und Zeitpunkte für die Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Sicherheitsparameter.
6.8.3 Verfahren zur Abfrage unerwünschter Ereignisse und interkurrenter Erkrankungen der Prüfungsteilnehmer und zur Aufzeichnung und Berichterstattung solcher Ereignisse.
6.8.4 Art und Dauer der Nachbeobachtung von Prüfungsteilnehmern nach unerwünschten Ereignissen.
6.9 Statistik
6.9.1 Beschreibung der vorgesehenen geplanten statistischen Methoden, einschließlich der Zeitpunkte für geplante Zwischenauswertungen.
6.9.2 Die geplante Zahl von Prüfungsteilnehmern. Bei Multizenterstudien sollte die geplante Zahl der Prüfungsteilnehmer pro Prüfzentrum angegeben werden. Ebenso eine Begründung für den gewählten Stichprobenumfang, einschließlich Überlegungen (oder Berechnungen) zur Aussagekraft (power) der klinischen Prüfung und einer klinischen Begründung.
6.9.3 Das geplante Signifikanzniveau.
6.9.4 Kriterien für die Beendigung der klinischen Prüfung.
6.9.5 Regeln zum Umgang mit fehlenden, nicht verwendeten und zweifelhaften Daten.
6.9.6 Festlegung, wie Abweichungen von der ursprünglichen statistischen Planung berichtet werden (jede Abweichung von der ursprünglichen biometrischen Planung sollte im Prüfplan und / oder -falls zutreffend - im klinischen Prüfungsbericht beschrieben und begründet werden).
6.9.7 Die Auswahlvon Prüfungsteilnehmern deren Daten in die Auswertung einbezogen werden sollen (z. B. alle randomisierten Prüfungsteilnehmer, alle Prüfungsteilnehmer, die Medikation erhalten haben, alle geeignetenPrüfungsteilnehmer, auswertbare Prüfungsteilnehmer).
6.10 Direkter Zugang zu Originaldaten / -dokumenten
Der Sponsor sollte sicherstellen, dass im Prüfplan oder in einer anderen schriftlichen Vereinbarung festgelegt ist, dass der Prüfer / die Institution prüfungsbezogenes Monitoring, Audits, Überprüfungen durch das IRB / die unabhängige Ethik-Kommission sowie behördliche Inspektionen erlaubt und dabei direkter Zugang zu den Originaldaten / -unterlagen gewährt wird.
6.11 Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung
6.12 Ethik
Beschreibung der ethischen Überlegungen in bezug auf die klinische Prüfung.
6.13 Umgang mit den Daten und Aufbewahrung von Aufzeichnungen
6.14 Finanzierung und Versicherung
Finanzierung und Versicherung, falls nicht in einer separaten Vereinbarung geregelt.
6.15 Verfahrensweise bei einer Veröffentlichung
Für die Veröffentlichung geltende Verfahrensweise, falls nicht in einer separaten Vereinbarung geregelt.
6.16 Anhänge
(Hinweis: Da der Prüfplan und der klinische Prüfungsbericht eng miteinander zusammenhängen, können weitere relevante Informationen in der ICH Guideline for Structure and Content of Clinical Study Reports nachgelesen werden.)
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