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Wirtschaftlichkeit

Praxisbesonderheiten

Der onkologische Patient als Praxisbesonderheit

Richtgrößenwerte:

Die Richtgrößenwerte sind ein Maßstab für die erwarteten Kosten der Arzneiverordnung pro Patient in einer bestimmten Fachgruppe. Überschreitungen bei einem Patienten können mit Unterschreitungen bei einem anderen Patienten ausgeglichen werden. Zu einer Prüfung wird ein ganzes Jahr herangezogen, also 4 Quartale, die sich gegenseitig wieder ausgleichen können.

Beispiel 1:
Wenn ein Patient bei einem Internisten jedes Quartal Medikamente im Wert von 120,00 DM verordnet bekommt, so liegt die Verordnung zwar um 28,66 DM über der Richtgröße. Dies wird aber durch einen anderen Patienten ausgeglichen, der keine Medikamente braucht.

Beispiel 2:
Ein Arzt behandelt mehrere onkologische Patienten mit hohen Arzneimittelkosten. Dies stellt eine Praxisbesonderheit dar. Die Kosten dieser Verordnungen führen zwar zum Überschreiten der Richtgrößen - werden aber in einem Prüfverfahren als Praxisbesonderheit gewertet, d.h. sie führen nicht zum Regreß.

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns