Onkologie-Verordnung ab 01.01.95
Eine neue Onkologie-Verordnung liegt vor. Hiernach wird es in Zukunft einen kleinen und großen Onkologen geben.
Kleiner Onkologe:
Dieser macht topische, endokrine und Immun-Therapie
Großer Onkologe:
Dieser macht intravasale Chemotherapie. Dies sind hauptsächlich die Internisten und Onkologen, die pro Jahr 2000 Therapie-Zyklen machen.
Fachärzte mit onkologischem Teilgebietsnachweis:
Diese müssen 200 Therapie-Zyklen pro Jahr dokumentiert nachweisen (1 Zyklus = alle 3 Wochen Therapie). Des weiteren müssen 6 Fort- und Weiterbildungsseminare in der Onkologie pro Jahr bescheinigt sein.
Die betroffenen onkologischen Fachgebiete:
Gastrointestinales, urogenitales, respiratorisches System und Mamma.
Es werden hohe Anforderungen, insbesondere an die Ambulanzen und die Niedergelassenen gestellt. Dazu gehört z.B., dass eine staatlich geprüfte Schwester in der Onkologie (in NRW nicht vorhanden) in der Ambulanz bzw. Praxis tätig sein muß. Hier gibt es Übergangsvereinbarungen. Alle anderen Forderungen müssen bis 31.12.95 erfüllt sein, da sonst keine intravasalen Chemotherapien mehr durchgeführt und mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. Diese Forderungen treten ab 01.01.96 in Kraft. Diese Verordnung ist verabschiedet und wird als Gesetz im Bundesgesetzblatt erscheinen. Spätestens dann muß dies in der Abteilung integriert werden.
Quelle: Der Internist 08/1995
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